ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)Die Texte gelten sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.Ausgabe 1. September 2023GeltungsbereichDie vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vorderland Treuhand AG und ihre Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.VerschwiegenheitDie Vorderland Treuhand AG ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die Vorderland Treuhand AG von dieser Verpflichtung entbindet oder soweit Bestimmungen des schweizerischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigt oder auffordert.Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.Umfang und Ausführung des AuftragsFür den Umfang der von der Vorderland Treuhand AG zu erbringenden Dienstleistung, ist der erteilte Auftrag massgebend. Die Vorderland Treuhand AG handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des Auftraggebers, sie ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. In dringenden Fällen kann die Vorderland Treuhand AG von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie die mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich wahren soll.Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Die Vorderland Treuhand AG kann sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen geeigneter Dritter bedienen. Dritte unterstehen auch der Verschwiegenheit.Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung allfälliger Mängel. Der Vorderland Treuhand AG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgabe, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind.Mitwirkung des AuftraggebersDer Auftraggeber hat ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, der Vorderland Treuhand AG rechtzeitig zukommen zu lassen. Die Vorderland Treuhand AG darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind.Die Vorderland Treuhand AG kann die Weiterführung des Auftrags vom Erhalt der oben erwähnten Informationen, Unterlagen und Anweisungen abhängig machen.Kontaktaufnahme, Mitteilungen, DokumenteKontaktiert der Kunde die Vorderland Treuhand AG via Email oder gibt er der Vorderland Treuhand AG seine Email-Adresse bekannt, erklärt er sich einverstanden, dass die Vorderland Treuhand AG ihn ebenfalls via Email kontaktieren und Dokumente zustellen kann.Änderungen kundenspezifischer Informationen (Name, Adresse, Nationalität, Steuerstatus etc.) sind der Vorderland Treuhand AG umgehend mitzuteilen. Mitteilungen der Vorderland Treuhand AG gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte ihr vom Kunden bekannt gegebene Adresse oder Email-Adresse versandt worden sind.HaftungDie Haftung der Vorderland Treuhand AG richtet sich nach Art. 398 f. OR. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung der Vorderland Treuhand AG, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal das Dreifache des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.Honorar und AuslagenDas Honorar wird individuell vereinbart. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten erstellt. Kostenvoranschläge sind für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.Neben dem Honoraranspruch hat die Vorderland Treuhand AG Anspruch auf Erstattung der anfallenden Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich die Vorderland Treuhand AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritter, verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Verlangen der Vorderland Treuhand AG, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen.Die Vorderland Treuhand AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Dienstleistungen und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann die Vorderland Treuhand AG die Erbringung weiterer Dienstleistungen von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, innerhalb von 30 Tagen auf das von der Vorderland Treuhand AG angegebene Konto zu bezahlen.Beendigung des AuftragsDer Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen, durch Ablauf einer allfälligen vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers.Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen werden. Bei Widerruf des Auftrags durch die Vorderland Treuhand AG sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.SchlussbestimmungenDie Vorderland Treuhand AG hat das Recht, genügend qualifizierte Stellvertreter zu ernennen.Der Vorderland Treuhand AG wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.Erfüllungsort ist der Sitz der Vorderland Treuhand AG.Der erteilte Auftrag untersteht schweizerischem Recht.Für Streitigkeiten aus einem Auftrag richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung.