Vorderland Treuhand AG - 22.02.2021

Vorderland Treuhand AG
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die Texte gelten sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.

Ausgabe 1. September 2023

Geltungsbereich
Die  vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die  Vorderland Treuhand AG und ihre Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes  ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend  vorgeschrieben ist.

Verschwiegenheit
Die  Vorderland Treuhand AG ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr  im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags zur Kenntnis gelangen,  Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die  Vorderland Treuhand AG von dieser Verpflichtung entbindet oder soweit  Bestimmungen des schweizerischen oder kantonalen Rechts sie dazu  ermächtigt oder auffordert.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Umfang und Ausführung des Auftrags
Für den Umfang der von der Vorderland Treuhand AG zu erbringenden  Dienstleistung, ist der erteilte Auftrag massgebend. Die Vorderland  Treuhand AG handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des  Auftraggebers, sie ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des  Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. In dringenden Fällen  kann die Vorderland Treuhand AG von sich aus Massnahmen treffen, wobei  sie die mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich wahren  soll.

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung  ausgeführt. Die Vorderland Treuhand AG kann sich zur Erbringung ihrer  Dienstleistungen geeigneter Dritter bedienen. Dritte unterstehen auch  der Verschwiegenheit.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung allfälliger Mängel. Der  Vorderland Treuhand AG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgabe, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind.

Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle  Informationen und Unterlagen, die für die ordnungsgemässe Erbringung der  Dienstleistung erforderlich sind, der Vorderland Treuhand AG  rechtzeitig zukommen zu lassen. Die Vorderland Treuhand AG darf davon  ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen  sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind.

Die Vorderland Treuhand AG kann die Weiterführung des Auftrags vom  Erhalt der oben erwähnten Informationen, Unterlagen und Anweisungen  abhängig machen.

Kontaktaufnahme, Mitteilungen, Dokumente
Kontaktiert der Kunde die Vorderland Treuhand AG via Email oder gibt er  der Vorderland Treuhand AG seine Email-Adresse bekannt, erklärt er sich  einverstanden, dass die Vorderland Treuhand AG ihn ebenfalls via Email  kontaktieren und Dokumente zustellen kann.

Änderungen kundenspezifischer Informationen (Name, Adresse,  Nationalität, Steuerstatus etc.) sind der Vorderland Treuhand AG umgehend mitzuteilen. Mitteilungen der Vorderland Treuhand AG gelten als  erfolgt, wenn sie an die letzte ihr vom Kunden bekannt gegebene Adresse  oder Email-Adresse versandt worden sind.

Haftung
Die Haftung der Vorderland Treuhand AG richtet sich nach Art. 398 f.  OR. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung  der Vorderland Treuhand AG, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal das  Dreifache des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

Honorar und Auslagen
Das Honorar wird individuell vereinbart. Kostenvoranschläge beruhen auf  Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten  und werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten  erstellt. Kostenvoranschläge sind für die endgültige Berechnung des  Honorars nicht verbindlich.

Neben dem Honoraranspruch hat die Vorderland Treuhand AG Anspruch auf  Erstattung der anfallenden Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich die  Vorderland Treuhand AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritter,  verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Verlangen der Vorderland  Treuhand AG, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser  Dritten direkt zu begleichen.

Die Vorderland Treuhand AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und  Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen  für bereits erbrachte Dienstleistungen und Auslagen stellen. Im Falle  der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer  Zwischenrechnung kann die Vorderland Treuhand AG die Erbringung weiterer  Dienstleistungen von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten  Beträge abhängig machen.

Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind, sofern keine  anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, innerhalb von 30 Tagen  auf das von der Vorderland Treuhand AG angegebene Konto zu bezahlen.

Beendigung des Auftrags
Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen,  durch Ablauf einer allfälligen vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.

Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers.

Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit  widerrufen werden. Bei Widerruf des Auftrags durch die Vorderland Treuhand AG sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem  Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und  keinen Aufschub dulden.

Schlussbestimmungen
Die Vorderland Treuhand AG hat das Recht, genügend qualifizierte Stellvertreter zu ernennen.

Der Vorderland Treuhand AG wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.

Erfüllungsort ist der Sitz der Vorderland Treuhand AG.

Der erteilte Auftrag untersteht schweizerischem Recht.

Für Streitigkeiten aus einem Auftrag richtet sich die örtliche  Zuständigkeit des Gerichts nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
 
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